allgemeine geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Werbe- und Marketingleistungen im Internet, die damit verbundenen Dienstleistungen der Agentur (sowie alle Aufträge zwischen der KABAJO GBR und dem Auftraggeber).

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmal ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden. Einzelheiten der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem von KABAJO unterbreiteten Angebot und der Auftragsbestätigung zusammen mit diesen AGB.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann wirksam, wenn sie von KABAJO ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Widerspricht der Kunde einer Änderung dieser AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt.

1.4 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

1.5 Beide Parteien stimmen überein, dass die elektronische Signatur auf sämtlichen Verträgen und Angeboten rechtskräftig ist.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1Die Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.

2.2. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von KABAJO bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und das Honorar festgehalten sind. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Auch stillschweigend bzw. durch schlüssiges Verhalten (wie die Erbringung der vertraglichen Leistungen) kann eine Annahme erfolgen.

2.3  Soweit der Auftraggeber Aufträge mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls eine schriftliche Bestätigung.

(2.4 Soweit wir auf Wunsch des Kunden im Einzelfall bestimmte Leistungen Dritter vermitteln, erfolgt dies entgeltlich; in diesem Fall kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

2.5 KABAJO wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social Media Betreuung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.

3. Leistungen

3.1. Die vertraglichen Leistungen stellen regelmäßig Dienstleistungen dar. KABAJO berät den Auftraggeber bei der Gestaltung und dem Handling seiner Social Media Auftritte, betreut Social Media Werbeanzeigenmanager, entwickelt und schaltet Content für Social Media und betreut Social Media Accounts. Der Leistungsumfang ist durch die im Angebot aufgeführten Leistungen definiert. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil. Im Fall von nachträglichen Änderungen der Leistungen sind etwaige Fristen, Abnahmemodalitäten, Vergütung sowie der Aufwendungsersatz entsprechend der Änderungen anzupassen.

3.2. Die Agentur kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte.

3.3 Alle Leistungen von KABAJO sind vom Kunden auf ihren Inhalt und ihre Funktionalität zu überprüfen und innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten die Projektergebnisse spätestens mit Online-Stellung oder anderweitiger Verwendung  als genehmigt und abgenommen.

3.4. Zur Aufbewahrung von Entwicklungsdaten und sonstigen Projektunterlagen über den Zeitraum der Erfüllung eines Auftrages hinaus ist KABAJO nicht verpflichtet. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.

3.5. Erkennt die Agentur, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, wird dies dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. KABAJO wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen und Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.

4. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht

4.1. Der Kunde hat KABAJO unverzüglich alle Informationen, Unterlagen und Inhalte (vorhandene Accounts auf Plattformen, Logos, Fotos, Daten usw.) digital und in benötigter Qualität, zur Verfügung zu stellen. Die Agentur muss unverzüglich über alle Vorgänge informiert werden, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

4.2. Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KABAJO wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird KABAJO wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde sämtliche Nachteile zu ersetzen, die KABAJO durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von KABAJO erstellten Tracking-Tags für die einzelnen Werbeformen umgehend und korrekt implementieren zu lassen. Die Tags dürfen während der Vertragslaufzeit weder verändert noch ausgebaut werden. Für nicht funktionierende Trackings aufgrund Veränderungen seitens des Auftraggebers übernimmt dreifive keine Haftung.

4.5. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch die Agentur vereinbart ist.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1  Alle Leistungen von KABAJO erfolgen gegen Entgelt. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung wird grundsätzlich im Projektauftrag separat vereinbart. Sollte in Einzelfällen eine solche Vereinbarung fehlen oder zusätzliche Dienstleistungen hinzukommen, so ist die Agentur berechtigt, ihre Leistung nach Stundensätzen nach Aufwand abzurechnen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem im Projektauftrag separat vereinbarten Plan. Liegt kein solcher Plan vor, so ist KABAJO berechtigt, nach jeder Projektphase die erbrachten Leistungen zu fakturieren.

5.2  Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist. An Wochenenden und Feiertagen wird bei Zusatzbeauftragungen ein Zuschlag von 20 Prozent auf den vorgenannten allgemeinen Honorarsatz fällig.

5.3.  Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der die vom Kunden zu leistende Vergütung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns.

5.4. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern bzw. vom Kunden beauftragte Dienste zu sperren, bis der Kunde die offenen Forderungen beglichen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sich mit einem im Vergleich zum Wert der Leistung unverhältnismäßig geringen Betrag in Zahlungsverzug befindet.

5.5KABAJO ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen. Auch ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5.6 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen von KABAJO kalkulierten Aufwendungen übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf den Mehraufwand hinweisen. Darüber hinaus getätigte Aufwendungen sind vom Kunden nur zu ersetzen, wenn er sie ausdrücklich genehmigt hat. Die Genehmigung gilt als vom Kunden erteilt, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Beratungs-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend. Der Vertrag läuft, soweit im Angebot oder anderweitig nicht anderes vereinbart, bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrags.

6.2.  Soweit keine andere Laufzeit oder Kündigungsregel vereinbart ist,  kann der Vertrag jederzeit in Schriftform mit Angabe des Grundes und einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende, durch beide Parteien gekündigt werden.

6.3. Eine Kündigung kann nur aus wichtigem Grund fristlos erfolgen. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung liegen unter anderem vor, wenn der Vertragspartner seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet; der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Seiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht verstößt. Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund, durch schuldhaftes Verhalten des Kunden, steht KABAJO der noch ausstehenden Teil des Auftrags als pauschalierter Schadensersatz 80 % der vereinbarten Vergütung zu.

 

6.4.  Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

6.5. Sofern die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann früher zurücktreten, wenn die Verzögerung für ihn unzumutbar ist. Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit wegen höherer Gewalt oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

7. Haftung

7.1. KABAJO haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder andere Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt KABAJO bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.

7.3. Im Falle von durch den Technologiepartner (wie z.B. Facebook, Google) vorgenommene Änderungen im System, die sich negativ auf den Auftraggeber auswirken können (Änderungen im Ranking, in der Reichweite, etc.), übernimmt KABAJO keine Haftung.

7.4. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Ausfall von Telekommunikationsnetzen etc.) nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

7.5. Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

7.6. Auftraggeber hat die Leistungen direkt nach Erhalt zu prüfen und Mängel umgehend KABAJO anzuzeigen. Für Mängel, die bei der ordentlichen Mängelprüfung nicht erkennbar waren, besteht während einer Frist von 6 Monaten ab Ablieferung des Projektergebnisses ein Anspruch auf Gewährleistung, sofern die Mängelrüge umgehend nach Mängelentdeckung angezeigt wird.

7.7. Der Kunde ist selbst für eine mindestens werktägliche Datensicherung verantwortlich. Außerhalb von laufenden Bearbeitungsvorgängen halten wir keine Kopien ggf. anzupassender Seiten vor.

8. Datenschutz

8.1. KABAJO  ist verpflichtet, über alle Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Es werden die Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes behandelt.

8.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

8.3 Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

9. Referenzen

9.1. Es ist uns gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde uns beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und wir dürfen zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten Logos u.Ä. des Kunden sowohl offline als auch online verwenden.

9.2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es uns gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen

anzunehmen und zu bearbeiten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien inhaltlich am nächsten kommt. Auf den jeweiligen Vertrag sowie diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

10.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Gerichtstand bei Streitigkeiten der Geschäftssitz von KABJO.

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